Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)

Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
Verwaltungsanordnungen zum Lohnsteuerrecht, die hauptsächlich Entscheidungen der  Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die  Finanzverwaltung, die an diese Anweisungen (im Gegensatz zu den Gerichten) gebunden ist, enthalten. L.-R. können für die richtige Anwendung des Lohnsteuerrechts auch für die Vergangenheit herangezogen werden.
- Den Lohnsteuerpflichtigen steht es frei, gegen die Ausführungen der L.-R. im Rechtsmittelverfahren vorzugehen.
- Derzeitige Fassung: LStR 2004 vom 11.10.2001, d.F. der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien vom 8.10.2003 (BStBl I 455; BStBl I Sonder-Nr. 1).
- Ergänzung der L.-R.: Lohnsteuer-Hinweise.

Lexikon der Economics. 2013.

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